Meldung 2474

Mittwoch, 27.11.2019, 06:54 Uhr

aktuell24
Verheerender Brand in Begegnungsstätte:

Ein Toter und 14 Verletzte, darunter ein Feuerwehrmann - "Rauchmelder hätten hier vermutlich Leben gerettet" - "Ist ein trauriges Beispiel für Unbelehrbarkeit" - Gebäude womöglich nicht als Kunst- und Sprachschule mit Übernachtungsmöglichkeit zugelassen - Sechs Bewohner retteten sich auf das Dach und schreien um Hilfe

Zwei Verletze ins Krankenhaus eingeliefert - Großeinsatz für die Rettungskräfte - Betreuungsstelle für restliche Bewohner eingerichtet

Es ist 4:30 Uhr am Mittwochmorgen, als ein Alarm für die Feuerwehr im niedersächsischen Clausthal-Zellerfeld eingeht. In einem Mehrfamilienhaus, im innerstädtischen Bereich, ist ein Feuer ausgebrochen. Bereits beim Eintreffen der ersten Kräfte ist klar - es wird eine heiße Nummer für die Kameraden.

Dichter schwarzer Rauch dringt aus allen Fenstern des Gebäudes. Sechs Menschen sind vor dem Flammen auf das Dach geflüchtet. Sofort nach dem Eintreffen bekämpfen einige Floriansjünger, der Berg- und Universitätsstadt im Landkreis Goslar, die Flammen. Während andere Kameraden die Personen mit Steckleiterteilen vom Dach retten. Dabei verletzt sich ein Feuerwehrmann leicht. Weitere Rettungskräfte versorgen die 14 Verletzten, darunter ein Floriansjünger. Zwei von ihnen müssen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus, den Rest betreut der Rettungsdienst vor Ort. Jedoch gibt es bald traurige Gewissheit - eines der Brandopfer erliegt seien schweren Verletzungen. 

Das tragische ist, der Tot des 76-jährigen Eigentümers hätte sich verhindern lassen. "Rauchmelder hätten hier vermutlich Leben gerettet", so der Stadtbrandmeister im O-Ton. Gesehen haben die Floriansjünger im ganzen Haus jedoch keine. "Es Ist ein trauriges Beispiel für Unbelehrbarkeit", berichtet Andreas Hoppstock resigniert. Eine an sich schon kuriose Geschichte, die definitiv noch nicht zu Ende ist. Nach derzeitigen und ersten Informationen ist es nämlich so, dass die Kunst- und Sprachschule nur als Einfamilienhaus zugelassen war und nicht als Gewerbebetrieb mit Übernachtungsmöglichkeit.