Meldung 2848

Freitag, 17.12.2021, 14:26 Uhr

aktuell24
Altenpflegerin arbeitet mit gefälschten Impfausweis:

Mitarbeiterin geht trotz Corona-Infektion arbeiten - 44-Jährige infiziert womöglich zehn Bewohner und fünf Mitarbeiter - Bereits drei Bewohner mit oder an Infektion verstorben - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags

Heimleitung wird misstrauisch, als Impfgegnerin endlich Impfausweis vorlegt und recherchiert - Impfzentrum Hameln-Pyrmont zu der Zeit schon geschlossen - Nachfrage bei niedersächsischer Corona-Hotline ergibt, weder Chargen-Nummer noch Name der Mitarbeiterin bekannt - Beschuldigte gibt Fälschung Chef gegenüber am Telefon zu

Es klingt wie aus einem schlechten Horrorfilm: Eine Altenpflegerin legt einen gefälschten Impfstatus vor und geht trotz Corona-Infektion noch arbeiten. Aber, es ist kein Drehbuch über den Corona-Horror, sondern ein tatsächlicher Fall, in dem die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermittelt.

Angefangen hat es damit, dass eine 44-jährige Mitarbeiterin im Altenheim sich überhaupt nicht impfen lassen wollte - auch bei internen Impfaktionen nicht. Irgendwann teilte sie der Leitung dann jedoch mit, sie habe sich impfen lassen - ihr Mann habe sie überzeugt und legte ein Zertifikat vor. Aufmerksam wurde die Heimleitung erst, als die Mitarbeiterin von der schweren Corona-Infektion ihres Mannes berichtete und fing an zu ermitteln.

Dabei stellte sich heraus, das Impfzentrum in Hameln-Pyrmont, welches als Aussteller im Impfausweis, den die Altenpflegerin auf Drängen vorlegte, zu der Zeit keine Erstimpfungen mehr ausübte. Eine Nachfrage bei der niedersächsischen Corona-Hotline ergab dann, weder die Charge, noch der Name der Mitarbeiterin ist dort bekannt. Eine Konfrontation am Telefon erfolgte und tatsächlich, die Dame gibt die Fälschung zu.

Daraufhin zögerte die Pflegedienstleitung nicht und erstattete Anzeige bei der Polizei. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags gegen die 44-Jährige, so zumindest die schriftliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. "Es besteht der Verdacht, das sie unter Vorlage eines gefälschten Impfausweises behauptet hat, geimpft zu sein. Tatsächlich soll sich die Beschuldigte später infiziert haben. Es besteht die Möglichkeit, dass sie durch ihre Tätigkeit andere Personen geschädigt haben könnte".